Juristische Perspektive dazu:
Der aktuelle Rechtsrahmen:
Es gibt derzeit keine klare Gesetzeslage, um KI-Unternehmen für Halluzinationen haftbar zu machen. Wir haben das umfassend recherchiert. Zwar gibt es Gesetze zu Verleumdung und unlauterer Werbung, aber deren Anwendung auf KI-generierte Inhalte ist rechtlich unklar.
Gleichwohl:
Einige Firmen prüfen Ansprüche wegen “tortious interference” (wenn KI-Halluzinationen nachweislich Geschäftsverluste verursachen) oder auf Basis von Verbraucherschutzgesetzen. Das ist aber juristisches Neuland.
Praktischer Tipp:
Alles dokumentieren. Wenn ein Interessent explizit sagt, dass er wegen KI-Fehlinformationen abspringt, das schriftlich festhalten. Falls das jemals rechtlich relevant wird, braucht man Belege für tatsächlichen Schaden.
Vorerst ist eine proaktive Content-Strategie effektiver als rechtliche Schritte.